Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower Protection Act) dient den Unternehmen Missstände und Fehlverhalten oder gesetzeswidrige Handlungen frühzeitig zu erkennen und nachzugehen. Dazu können zum Beispiel Betrug, Korruption, Diskriminierung oder Verstöße gegen Umweltvorschriften zählen.

 

Beschäftigte, Partnern, Kunden oder Lieferanten können hinweiswürdige Vorfälle vertraulich über das folgende Formular berichten.

 
Auswahl
 
 
Art des Vorfalls
 
 
Dauert der Vorfall noch an?
 
Haben Sie Beweise, die Sie bereitstellen können?
 
Gibt es weitere Zeugen? Wenn ja, bitten Sie diese das Meldeformular ebenfalls auszufüllen.
 
 
Rücksprache erwünscht (Anwalt an Hinweisgeber/in)
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